Der lateinische Begriff "actio libera in causa" bezieht sich auf die rechtliche Konzeption, dass eine Handlung, die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurde, dennoch strafrechtlich geahndet werden kann, wenn die Schuldunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt wurde.
In Deutschland wird die "actio libera in causa" im Strafrecht angewendet, um zu verhindern, dass Straftäter sich durch den Konsum von betäubungsmitteln oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen straflos machen. Wenn eine Person durch den Konsum solcher Substanzen in einen Zustand der Schuldunfähigkeit gerät und in diesem Zustand eine Straftat begeht, kann sie dennoch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie den Zustand der Schuldunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat.
Die "actio libera in causa" stellt also sicher, dass diejenigen, die bewusst die Bedingungen für ihre Schuldunfähigkeit geschaffen haben, nicht straffrei bleiben.
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